Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich


  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Firma Gegenbauer Services GmbH im Haus der Kirche zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Firma Gegenbauer Services GmbH .

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen für Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Veranstaltungen mit politischem Hintergrund bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Gegenbauer Services GmbH und des Landeskirchenamtes.

  3. Den Besuchern ist es untersagt, Speisen und Getränke mitzubringen. Der Verkauf jedweder Waren in der Veranstaltungsstätte ist ohne Zustimmung der Gegenbauer Services GmbH nicht gestatten. Untersagt ist des Weiteren das Mitbringen von Waffen, Tieren und gefährlichen Gegenständen.

  4. Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die Mitarbeiter der Gegenbauer Services GmbH , ein einmaliges oder generelles Hausverbot auszusprechen und den Störenden aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen.

  5. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Veranstaltungen zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.

  7. Die Werbung für Veranstaltungen, sowie die Abmeldung zu Seminaren ist alleinige Angelegenheit des Veranstalters.

  8. Das Betreten der nicht für den Publikumsverkehr zugelassenen Räume und Flächen ist nur dem Personal gestattet.

  9. Der Vertrag gilt für die im Dienstleistungsvertrag festgelegte Dauer.

II. Vertragsabschluss, -partner, Gewährleistung

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) der Firma Gegenbauer Services GmbH an den Veranstalter zustande, diese sind Vertragspartner.

  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  3. Die Firma Gegenbauer Services GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Gegenbauer Services GmbH zurückzuführen sind. Der Veranstalter verpflichtet sich, die GEMA- Gebühren für die Gegenbauer Services GmbH von Ihm durchgeführte, oder von ihm beauftragte Musikdarbietungen auf eigene Rechnung abzuführen.

  4. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Die Gegenbauer Services GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Firma Gegenbauer zugesagten Leistungen zu erbringen.

  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Gegenbauer Services GmbH zu zahlen.

  3. Der Mietpreis und alle gesonderten Vergütungen richten sich nach der am ersten Veranstaltungstag gültigen Preisliste der Gegenbauer Services GmbH .

  4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von der Firma Gegenbauer allgemein für derartige Leistungen errechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens um 10 % erhöht werden.

  5. Rechnungen der Firma Gegenbauer sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Gegenbauer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Der Gegenbauer Services GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  6. Gegenbauer behält sich vor, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen sowie eine Wirtschaftsauskunft über Kreditinformation einzuholen. Bei einem Bonitätsindex der Creditreform von über 300 ist Gegenbauer berechtigt, eine Anzahlung von 100 % aller kalkulierten Raummiet-, Speisen-, Getränke- und sonstigen Kosten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nach Detailabsprache zu verlangen.

IV. Rücktritt der Firma Gegenbauer Services GmbH

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Firma Gegenbauer Services GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Gegenbauer Services GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  2. Ferner ist die Gegenbauer Services GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Firma Gegenbauer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Weitere gerechtfertigte Rücktrittsgründe sind Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen bezüglich des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, welche Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Firma Gegenbauer in der Öffentlichkeit gefährden, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Firma Gegenbauer zuzurechnen ist.

  3. Die Gegenbauer Services GmbH hat den Veranstalter über die Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich nach Bekanntwerden der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegenüber der Firma Gegenbauer, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten der Gegenbauer Services GmbH .

V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

  1. Bei Rücktritt des Veranstalters zwischen dem 30. – 14. Tag vor dem Veranstaltungs- termin ist Gegenbauer berechtigt, die vereinbarten Kosten zu 50%, zwischen dem 13. – und 08. Tag zu 75 % in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

  2. Tritt der Veranstalter zwischen dem 07. und dem 03. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Gegenbauer berechtigt, zzgl. zu den vereinbarten Raummiet- und Nebenkosten 35 % des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt unter 3 Tagen 70 % des Speisenumsatzes. Unter Nebenkosten fallen insbesondere solche Kosten, mit denen der Vermieter für den Veranstalter in Vorlage getreten ist. Veranstaltungen deren schriftliche Absagen gar nicht vorliegen, werden zu 100 % berechnet.

  3. Die Berechnung des Speisenumsatzes in der Kantine erfolgt nach der Formel: Menüpreis x Personenzahl. Wurde für das Veranstaltungsmenü kein Preis vereinbart, wird das Mittagessen in Höhe der derzeitigen Mittagessenpauschale x Personenzahl berechnet.

  4. Ersparte Aufwendungen nach Punkt 2 und 3 sind damit abgegolten.

  5. Terminoptionen (nicht fest gebuchte Veranstaltungstermine) verfallen automatisch 4 Wochen nach Ihrer Buchung, wenn der Dienstleistungsvertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen ist oder die Option nicht schriftlich vom Veranstalter verlängert und vom Vermieter bestätigt wurde. Der Dienstleistungsvertrag muss vom Veranstalter innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen nach Erhalt rechtsgültig unterzeichnet der Gegenbauer Services GmbH vorliegen. Ansonsten verfällt der Anspruch des Mieters auf den Veranstaltungstag und die Erfüllung der vertraglichen Pflichten seitens der Firma Gegenbauer.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Der Veranstalter setzt den Vermieter rechtzeitig, jedoch spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn über den geplanten Ablauf der Veranstaltung in Kenntnis.
  2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl und der zu bewirtenden Gäste um mehr als 5% muss spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, sie bedarf einer Zustimmung der Firma Gegenbauer Services GmbH.
  3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird von der Firma Gegenbauer anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
  4. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  5. Die Gegenbauer Services GmbH behält sich das Recht vor, andere Räume als die im Vertrag genannten dem Veranstalter/Besteller für die Ausrichtung der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, wenn die zur Verfügungsstellung eines anderen Raumes unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Gegenbauer zumutbar ist. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Bestuhlungsplan mit dem Vermieter abzustimmen. Andernfalls gilt die Standardbestuhlung als vereinbart.
  6. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Firma Gegenbauer die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Gegenbauer Services GmbH zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen. Es sei denn, die Firma Gegenbauer trifft ein Verschulden.
  7. Der Tagungsleiter des Veranstalters ist verpflichtet, während der Veranstaltung sämtliche vom Veranstalter zu zahlende Belege ohne Aufforderung zu unterzeichnen. Sind Belege nicht von Ihm abgezeichnet, so ist die Unterschrift des Abteilungsleiters rechtskräftig.

VII. Technische Einrichtung und Anschlüsse

  1. Soweit die Gegenbauer Services GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Firma Gegenbauer frei von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen.

  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters, unter Nutzung des Stromnetzes der Firma Gegenbauer, bedarf deren schriftliche Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Firma Gegenbauer gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit Gegenbauer diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Gegenbauer pauschal erfassen und berechnen.

  3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Firma Gegenbauer berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungen zu benutzen. Dafür kann die Gegenbauer Services GmbH eine Anschlussgebühr berechnen.

  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen der Firma Gegenbauer ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden

  5. Störungen an von der Firma Gegenbauer zur Verfügung gestellten oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Gegenbauer diese Störungen nicht zu verantworten hat.

VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Haus der Kirche. Die Gegenbauer Services GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Firma Gegenbauer.

  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen ist Gegenbauer berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Firma Gegenbauer abzustimmen.

  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, darf Gegenbauer die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Firma Gegenbauer für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen.

IX. Haftung des Veranstalters für Schäden

        1. Der Veranstalter stellt die Gegenbauer Services GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

  1. Der Veranstalter Haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, dir durch die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus diesem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Veranstalter muss vor Veranstaltungsbeginn am Empfang den Schlüssel, für die von ihm angemieteten Räumlichkeiten gegen Unterschrift abholen. Er verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Schlüssel nicht an Dritte weiterzureichen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räume vom Veranstalter abzuschließen und der Schlüssel am Empfang zurückzugeben. Der Veranstalter haftet bei Zuwiderhandlung für alle Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen.

  2. Die Gegenbauer Services GmbH ist für die Schadensbeseitigung zur Beauftragung Dritter berechtigt. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung der daraus entstehenden Kosten.

  3. Die Gegenbauer Services GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.

  4. Bei Veranstaltungen (Versammlungen, Konferenzen etc.) über 400 Personen müssen Vertreter der Feuerwehr sowie Sanitäter zur Verfügung stehen. Die Benachrichtigung sowie Kosten trägt der Veranstalter.

  5. Die Haftung der Gegenbauer Services GmbH wird, außer bei Personenschäden, auf Vorsatz beziehungsweise grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

  6. Der Veranstalter verpflichtet sich zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sowie dem Durchsetzen von Rauchverboten und das Einholen von Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von offenem Feuer.

X. Datenschutz

  1. Die Gegenbauer Services GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Veranstalters entsprechend §§ 28 und 29 des BDSG zu speichern und zu verarbeiten.

XI. Schlussbestimmungen

 

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Veranstalter sind unwirksam. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Firma Gegenbauer Services GmbH . Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Firma Gegenbauer Services GmbH . Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Firma Gegenbauer Services GmbH .
  3. Es gilt deutsches Recht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.